Elektrotechnische Überprüfungen

Elektrotechnische Überprüfungen - BRUNNER-Elektrotechnik - Foto: Alexander Moser - Gmunden / Graz - UX & Grafik Design

Was sind
Elektrotechnische Überprüfungen?

Eine elektrotechnische Überprüfung ist eine Besichtigung, Erprobung und Messung einer elektrotechnischen Anlage.

    • Besichtigung: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
    • Erprobung: Funktionsprüfung
    • Messung: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel schützen nicht nur Leben und Gesundheit von Menschen, sondern auch Objekte und Gebäude. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich stets in sicherem Zustand befinden, Mängel müssen unverzüglich behoben werden.

Ich biete meinen Kunden höchste Qualität und Garantie bei einer umfassenden elektrotechnischen Überprüfung, sodass Ihre elektrische Anlage fehlerfrei und damit gefahrlos betrieben werde kann.

Wer führt diese
Prüfungen durch?

Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden! Eine Elektrofachkraft ist eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen, sodass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann die von der Elektrizität ausgehen können.

Sind diese Prüfungen
gesetzlich vorgeschrieben?

Ja diese sind gesetzlich vorgeschrieben! Hierbei variieren jedoch die Prüfintervalle. Diese sind in der Elektrotechnikschutzverordnung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der OVE Richtlinie R30, sowie der TRVB 102 Fluchtweg- Orientierungsbeleuchtung festgehalten.

-> siehe „In welchen Abständen muss ich diese durchführen“

Warum muss ich diese
Prüfungen durchführen?

Eine elektrische Anlage ist zum Zwecke der Sicherheit bereits vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen = Erstprüfung. Zudem ist diese notwendig, um eine fachgerechte Ausführung nach den elektrischen Sicherheitsvorschriften und Normen zu gewährleisten. Überprüft wird:

  • Einwandfreie Funktion der elektrischen Anlagen
  • Übereinstimmung der Installation mit der Planung 
  • Funktion der Schutzmaßnahmen

In welchen Abständen muss ich
Überprüfungen durchführen?

Prüfintervalle der elektrischen Anlagen nach der Elektrotechnikschutzverordnung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) sowie der OVE Richtlinie R30

wenn die elektrotechnische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie besonders in Büros oder im Handel bzw. in Dienstleistungsbetrieben.

an elektrotechnischen Anlagen ohne besondere Belastung (Wohnung, Haus)

in explosionsgefährdeten Bereichen

in explosionsgefährdeten Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung, auf Baustellen, bei Elektrotankstellen, für Fluchtwegsorientierungsbeleuchtungen, Notbeleuchtungen.

bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.

Wer muss Überprüfungen
durchführen lassen?

Elektrotechnische Prüfungen sind für ALLE notwendig, unabhängig ob öffentlicher Bereich / Gewerbebetriebe oder im privaten Bereich.

Was überprüfen wir zum Beispiel?

  • Elektrotechnische Überprüfung von PV-Anlagen (Photovoltaik Anlagen)
    Zur Inbetriebnahme jeder Photovoltaik Anlage sind diese Anlagen elektrotechnisch zu überprüfen!
  • Prüfungen von Notbeleuchtungen nach OVE EN 8101 bzw. ÖNORM EN 1838 und OVE Richtlinie R12-2 sowie Prüfungen von Fluchtwegorientierungsbeleuchtungen nach TRVB E 102
  • Fluchtwegorientierungsbeleuchtung = Hierbei gilt das Bestandsanlagen welche nach TRVB E102 gebaut wurden auch aktuell nach dieser Richtlinie zu prüfen sind. Notbeleuchtungen = Neuanlagen seit 2020 müssen nach OVE EN 8101 bzw. ÖNORM EN 1838 und OVE Richtlinie R12-2 gebaut werden
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