JA diese sind gesetzlich vorgeschrieben! Hierbei variieren jedoch die Prüfintervalle.
Die Prüfintervalle sind in der Elektrotechnikschutzverorndung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der OVE Richtlinie R30, sowie der TRVB 102 Fluchtweg- Orientierungsbeleuchtung festgehalten.
Eine elektrische Anlage ist zum Zwecke der Sicherheit bereits vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen = Erstprüfung. Zudem ist diese notwendig, um eine fachgerechte Ausführung nach den elektrischen Sicherheitsvorschriften und Normen zu gewährleisten. Um eine einwandfreie Funktion der elektrischen Anlage und Ihre Übereinstimmung mit der Planung zu gewährleisten. Um die Funktion der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Prüfintervalle der elektrischen Anlagen nach der Elektrotechnikschutzverordnung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) sowie der OVE Richtlinie R30
wenn die elektronische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie besonders in Büros oder in Handel- oder Dienstleistungsbetrieben
an elektrischen Anlagen ohne besondere Belastungen (Wohnung, Haus)
in explosionsgefährdeten Bereichen
in explosionsgefährdeten Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung, auf Baustellen, bei Elektrotankstellen, für Fluchtwegsorientierungsbeleuchtungen, Notbeleuchtungen.
bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.
Elektrotechnische Prüfungen sind für ALLE notwendig, unabhängig ob öffentlicher Bereich / Gewerbebetriebe oder privater Bereich.
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