Eine elektrotechnische Überprüfung ist eine Besichtigung, Erprobung und Messung einer elektrotechnischen Anlage.
Eine elektrotechnische Anlage von Wohnungen, Häuser, Büros, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten, Baustromverteiler ist der elektrische Energieverteiler, die dazugehörigen elektrischen Leitung und Kabel, Steckdosen, Schalter sowie Beleuchtungen.
Durch eine elektrotechnische Überprüfung einer elektrischen Anlage und Geräten (Lampen, ortsfeste Betriebsmittel wie Geschirrspüler, E-Herd, elektrische Sauna,….) wird gewährleistet, dass elektrotechnische Installation in einwandfreiem Zustand ist.
Sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel schützen nicht nur Leben und Gesundheit von Menschen, sondern auch Objekte und Gebäude. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich stets in sicherem Zustand befinden, Mängel müssen unverzüglich behoben werden.
Ich biete meinen Kunden höchste Qualität und Garantie bei einer umfassenden elektrotechnischen Überprüfung, sodass Ihre elektrische Anlage fehlerfrei und damit gefahrlos betrieben werde kann.
JA diese sind gesetzlich vorgeschrieben! Hierbei variieren jedoch die Prüfintervalle.
Die Prüfintervalle sind in der Elektrotechnikschutzverorndung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der OVE Richtlinie R30, sowie der TRVB 102 Fluchtweg- Orientierungsbeleuchtung festgehalten.
Eine elektrische Anlage ist zum Zwecke der Sicherheit bereits vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen = Erstprüfung. Zudem ist diese notwendig, um eine fachgerechte Ausführung nach den elektrischen Sicherheitsvorschriften und Normen zu gewährleisten. Um eine einwandfreie Funktion der elektrischen Anlage und Ihre Übereinstimmung mit der Planung zu gewährleisten. Um die Funktion der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten
Prüfintervalle der elektrischen Anlagen nach der Elektrotechnikschutzverordnung (ESV), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) sowie der OVE Richtlinie R30
wenn die elektronische Anlage nur geringen Belastungen ausgesetzt ist, wie besonders in Büros oder in Handel- oder Dienstleistungsbetrieben
an elektrischen Anlagen ohne besondere Belastungen (Wohnung, Haus)
in explosionsgefährdeten Bereichen
in explosionsgefährdeten Bereichen, im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung, auf Baustellen, bei Elektrotankstellen, für Fluchtwegsorientierungsbeleuchtungen, Notbeleuchtungen.
bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau.
Elektrotechnische Prüfungen sind für ALLE notwendig, unabhängig ob öffentlicher Bereich / Gewerbebetriebe oder privater Bereich.
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